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Montag, 27. Juli 2009

  HISTORIC-CAR

AGB

Allgemeines:

Grundlagen eines Mietvertrages sind ausschließlich  die   hier  aufgeführten  Geschäftsbedingungen. Der Mieter erkennt mit Unterschrift eines Auftrages diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Mündliche Nebenabreden haben nur dann Gültigkeit, wenn  Sie   schriftlich  niedergelegt wurden. Diese  "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" werden ab dem 08.12.2004 gültig. Alle vorher erstellten AGBs verlieren damit ihre Gültigkeit.

  

Buchungstermine:

Der Vermieter bemüht sich nach seinen  Möglichkeiten   Terminvereinbarungen einzuhalten. Bei  Verhinderung wird er umgehend eine entsprechende Nachricht per Telefon, Fax oder E-Mail  an den Auftraggeber senden. Der Mieter verzichtet hiermit auf  jegliche Regressansprüche   bezüglich einer Terminabsage. Der Vermieter wird  sich jedoch bemühen, ein entsprechendes Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Falls dies  nicht möglich ist, erstattet der  Vermieter den bereits geleisteten   Anzahlungsbetrag zurück.

 

Leistungspflicht des Vermieters:

Der Vermieter ist aufgrund einer vom  Gesetzgeber bestimmten Anordnung von Fahrverbot wegen Ozon-, Smogalarm, etc., sowie bei Einwirkung höherer Gewalt von  seiner   Leistungspflicht  befreit.

 

Haftung des Vermieters:

Der Vermieter erklärt, dass sämtliche  Fahrzeuge aufgrund des  teilweise hohen  Alters nicht angemeldet sind und teilweise keinen TÜV haben. Der Einsatz ist nur  auf   gesprerrten oder nicht öffentlichen Straßen und Plätzen zugelassen. Eine zusätzliche Unfall- , Kasko- oder  Insassenzusatzversicherung ist  nicht abgeschlossen. Der Fahrzeugbegleiter ist bei einem  plötzlich  auftretenden  Schaden befugt, das Mietverhältnis aus Sicherheitsgründen abzubrechen. Für den technischen Zustand von nichtangemeldeten  Fahrzeugen für Film-  oder Fotoaufnahmen übernimmt der Vermieter  keinerlei  Haftung.

  

Nutzung der Fahrzeuge durch den Mieter:

Grundsätzlich ist jegliche  Nutzung, die der StVO sowie der StVZO widersprechen, untersagt. Angemietete Filmfahrzeuge können im gesetzlichen Rahmen genutzt werden, hierbei   haftet  der  Fahrer in vollem Umfang. Die vom Vermieter zur Verfügung  gestellten Filmfahrzeuge dürfen ausschließlich zu Werbe- oder Filmaufnahmen genutzt werden - nicht zur Beförderung von Personen oder   Gegenständen. Ausnahmen  bedürfen der  ausdrücklichen Einwilligung des Vermieters.  Ebenso ist jegliche Nutzung, die einem Gesetz sowie den "Guten Sitten" widersprechen, ausdrücklich untersagt.  Besondere  Fahrzeugbelastungen wie  Schleppstange,  "Reifenquietschen", Filmtrailerverladung  usw. sind vor Beginn der Dreharbeiten anzumelden. Bei Nichtbeachtung ist der Vermieter zum sofortigen  Abbruch des  Mietverhältnisses und Einzug des Fahrzeuges  berechtigt.  Schadensersatzansprüche hieraus behält sich der  Vermieter vor. Rechte durch Veröffentlichung behält sich der Mieter vor. Der Mieter gibt  sein Einverständnis,  dass das durch den Vermieter angefertigte Bildmaterial  für Werbezwecke  verwertet werden darf. Falls der  Mieter dies nicht möchte, muss er dies dem Vermieter ausdrücklich erklären. Bei  Einsatz von Sondersignalen  wie Martinshorn und Blaulicht sind die gesetzlichen Bestimmungen  einzuhalten. Der  Mietvertrag beinhaltet  grundsätzlich keine Fahrer. Der Mieter muss dem Vermieter qualifizierte  Fahrfähigkeiten nachweisen (mind 20  Jahre in Besitz eines gültigen Führerscheins der (alten Klasse3), oder einen  qualifizieten Fahrer  beauftragen .

 

 

Haftung des Mieters:

Der Mieter  verpflichtet sich, die von ihm gemieteten  Fahrzeuge schonend zu   behandeln. Der Mieter haftet für alle Sach- und Personenschäden, die durch vorsätzliches, grob  fahrlässiges oder fahrlässiges Verhalten entstehen. Bei  überdurchschnittlicher Verschmutzung des Fahrzeuges durch   den  Mieter oder dessen Beauftragten ist der Vermieter berechtigt, seine zusätzlichen Reinigungskosten nach  tatsächlichem Aufwand in Rechnung zu stellen.  Essen,Trinken und Rauchen sind im Fahrzeug untersagt.

  

 Auftreten von Schäden:

Der Mieter  verpflichtet sich - nach  Auftreten eines Schadens - den Vermieter bzw. dessen Beauftragten  unverzüglich zu  benachrichtigen und dessen Weisungen Folgezuleisten.  Jegliche Anerkennung der Schuldfrage gegenüber  Dritten ist dem Mieter  untersagt. Der Mieter haftet für jeden Schaden, den der Vermieter wegen Nichtbeachtung  dieser  Vertragsbedingung erleidet. Der Mieter verpflichtet  sich jedoch zur Aufklärung des  Schadenshergangs beizutragen.

 

    Zahlungsbedingungen bei Mietwagen,Filmfahrzeugen und Selbstfahrervermietfahrzeugen:

  

 Eine  Kautionsanzahlung in  Höhe von 20% wird bei Auftragserteilung fällig. Eine  sog. Kaution in Höhe des voraussichtlichen Mietpreises  wird bereits bei Auftragsbestätigung fällig und muss vor Abfahrt des  Vermietfahrzeuges  beim Vermieter hinterlegt  werden. Bei Stornierung eines Fahrtauftrages wird die  Kautionsanzahlung in Höhe von 20% des  "voraussichtlichen Mietpreises" in Rechnung gestellt. Bei  Stornierung innerhalb von vier  Wochen vor Fahrtantritt wird der  halbe und innerhalb einer Woche vor Fahrtantritt der volle  "voraussichtliche  Mietpreis" in Rechnung gestellt. Die Abrechnung bzw.  Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss der  Mietdauer. Die gesetzliche  Rücktrittsfrist wird davon nicht berührt.

Es gelten die Preise der jeweils   gültigen Preisliste. Sondertarife haben nur dann Geltung,  wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.  Erst  mit dem Eingang der Anzahlung ist  der Termin verbindlich festgelegt.

 

  Zahlungsbedingungen bei Mietwagen ,Filmfahrzeugen und Selbstfahrervermietfahrzeugen:

Eine Anzahlung  in Höhe von 20% wird bei   Auftragserteilung  fällig. Die entsprechende Kaution sowie der Preis der gebuchten Mietdauer ist bereits bei Übernahme des  Fahrzeugs fällig. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur  nach Absprache mit dem Vermieter möglich. Bei  nicht  pünktlicher  Rückgabe des Fahrzeuges ist der Vermieter berechtigt,einen zusätzlichen Tagessatz  in  Rechnung zu stellen. Nach Überziehung des  Rückgabetermins um mehr als 24 Std. erhebt der Vermieter Anzeige  wegen Diebstahl. Bei   Stornierung innerhalb einer Woche vor Mietbeginn wird die Anzahlung in Rechnung  gestellt.

  

  Zahlungsbedingungen für Mietwagen ,Filmfahrzeugen und Selbstfahrervermietfahrzeugen:

 

Ein entstandener  Rechnungsbetrag ist innerhalb einer Woche zur Zahlung  fällig. Der Vermieter ist im besonderen Fall  berechtigt bereits bei Lieferung  des Fahrzeuges den  Rechnungsbetrag in bar zu kassieren.

 

    Gerichtsstand sowie Erfüllungsort ist für beide Vertragspartner Wasserburg/Inn 

 

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